Anhängerklasse E beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern.
Wählen Sie eine der zuständigen Stellen aus der Karte aus.
Als Alternative zur Auswahl der zuständigen Stellen aus der Karte kann eine zuständige Stelle aus der Liste unterhalb der Karte ausgewählt werden.
Zur Auswahl aus der Liste
Ihre zuständigen Stellen
Die hier aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow
19230 Hagenow, Stadt
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust
19288 Ludwigslust, Stadt
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
19370 Parchim, Stadt
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
19370 Parchim, Stadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
Voraussetzungen
- Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreitet.
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.