Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Abteilung STALUMM 5
Schlossplatz 6
18246
Bützow, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
An der Jägerbäk 3
18069
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Unterlagen
- Erläuterungen zur Anlage/Vorhaben
- Sonstige Unterlagen (ggf. bei der zuständigen Behörde erfragen (ELiA-Checkliste))
Kosten
Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.
Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.
Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?
Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird oder andere immissionsschutzrechtliche Anforderungen nicht mehr gewährleistet sind.
Vor diesem Hintergrund muss die immissionsschutzrechtliche Behörde diese Änderungen überprüfen.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.
Rechtsgrundlagen
- § 16a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV)
- 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)
- 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
- Landesverordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden
- Immissionsschutz-Kostenverordnung (ImmSchKostVO M-V)
Fristen
Es gibt keine Frist.