Ordnungswidrigkeiten anzeigen

Ausgewähltes Gebiet: Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Sie möchten eine Ordnungswidrigkeit anzeigen? Dann  müssen Sie dies bei Ihrer zuständigen Bußgeldstelle oder der Polizeidienststelle melden. 

Ihre zuständige Stelle

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
30.1 Ordnungsangelegenheiten und Anliegenmanagement

Lange Straße 2 a
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPF 3153
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3834 8536-4340
Fax: +49 3834 8536-4342

Mitarbeiter

Herr Bernd Kiesendahl
Telefon: +49 3834 8536-4340
Fax: +49 3834 8536-4342
Position: Abteilungsleitung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten mit Termin:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten ohne Termin:

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Parkplätze

Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
Anzahl: 150
Kostenpflichtig

Parkscheinautomat, Wollweberstraße
Anzahl: 23
Kostenpflichtig

Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
Anzahl: 240
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Domstraße 12
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark
Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Hinweis nach Art. 13 DSGVO ist im externen Online-Dienst zu finden.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

In der Regel sind nachfolgende Angaben notwendig:

  • Wer zeigt an? (Name, Vorname, Anschrift und Erreichbarkeit der anzeigeerstattenen Person)
  • Was wird angezeigt? (möglichst konkret geschilderter Tathergang einschließlich Tatzeit und Tatort)
  • Wer hat etwas getan?
  • Gibt es weitere Zeugen bzw. Zeuginnen oder Beweismittel (z.B. Foto)?

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

Bei der Anzeige einer Ordnungswidrigkeit entstehen Ihnen keine Kosten.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

Die Anzeige kann schriftlich, per Email, Fax oder telefonisch erfolgen. Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert. Es ist aber hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben, damit Sie als Zeuge oder Zeugin benannt werden können. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge oder Zeugin verpflichtet.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

Eine Ordnungswidrigkeit setzt die Feststellung einer bußgeldbewährten Verletzung von Ordnungsrecht voraus. Werden in einer deutschen Rechtsvorschrift (z.B. Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Allgemeinverfügung) Ordnungswidrigkeiten geregelt, so sieht dies regelmäßig die Ahnung von Rechtsverstößen mit einer Geldbuße vor. Die Bußgeldstelle verfolgt diese Rechtsverstöße und ahndet diese mit einem Verwarngeld oder Bußgeld. Dies setzt jedoch eine tatsächlich festgestellte beweisbare Ordnungswidrigkeit voraus, welche durch eine Person in Form einer Anzeige vollständig und so konkret wie möglich beschrieben werden muss. Falsche Angaben über eine Ordnungswidrigkeit durch Anzeigende können in einem gerichtlichen Verfahren überprüft und verfolgt werden.

Wenn Sie Zeuge oder Zeugin einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, z.B. eines Verkehrsverstoßes, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle oder Polizeidienststelle melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventuell geschädigte Person darauf keinen Anspruch.

Wichtiger Hinweis: Bitte zeigen Sie keine Straftaten an. Diese liegen in der Zuständigkeit der Polizei. Sollten Sie Zeuge oder Zeugin einer Straftat werden, informieren Sie bitte sofort die Polizei.