Ordnungswidrigkeiten anzeigen
Sie möchten eine Ordnungswidrigkeit anzeigen? Dann müssen Sie dies bei Ihrer zuständigen Bußgeldstelle oder der Polizeidienststelle melden.
Ihre zuständige Stelle
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
30.1 Ordnungsangelegenheiten und Anliegenmanagement
Lange Straße 2 a
17489
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
PostfachPF 3153
17489
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Parkplätze
Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
Anzahl: 150
Kostenpflichtig
Parkscheinautomat, Wollweberstraße
Anzahl: 23
Kostenpflichtig
Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
Anzahl: 240
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Domstraße 12
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Stadtbus
Bus:
Linie 2, Haltestelle Tierpark
Bus:
Linie 3, Haltestelle Tierpark
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Der Hinweis nach Art. 13 DSGVO ist im externen Online-Dienst zu finden.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:
In der Regel sind nachfolgende Angaben notwendig:
- Wer zeigt an? (Name, Vorname, Anschrift und Erreichbarkeit der anzeigeerstattenen Person)
- Was wird angezeigt? (möglichst konkret geschilderter Tathergang einschließlich Tatzeit und Tatort)
- Wer hat etwas getan?
- Gibt es weitere Zeugen bzw. Zeuginnen oder Beweismittel (z.B. Foto)?
Kosten
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:
Bei der Anzeige einer Ordnungswidrigkeit entstehen Ihnen keine Kosten.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:
Die Anzeige kann schriftlich, per Email, Fax oder telefonisch erfolgen. Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert. Es ist aber hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben, damit Sie als Zeuge oder Zeugin benannt werden können. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge oder Zeugin verpflichtet.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:
Eine Ordnungswidrigkeit setzt die Feststellung einer bußgeldbewährten Verletzung von Ordnungsrecht voraus. Werden in einer deutschen Rechtsvorschrift (z.B. Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung, Allgemeinverfügung) Ordnungswidrigkeiten geregelt, so sieht dies regelmäßig die Ahnung von Rechtsverstößen mit einer Geldbuße vor. Die Bußgeldstelle verfolgt diese Rechtsverstöße und ahndet diese mit einem Verwarngeld oder Bußgeld. Dies setzt jedoch eine tatsächlich festgestellte beweisbare Ordnungswidrigkeit voraus, welche durch eine Person in Form einer Anzeige vollständig und so konkret wie möglich beschrieben werden muss. Falsche Angaben über eine Ordnungswidrigkeit durch Anzeigende können in einem gerichtlichen Verfahren überprüft und verfolgt werden.
Wenn Sie Zeuge oder Zeugin einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, z.B. eines Verkehrsverstoßes, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle oder Polizeidienststelle melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventuell geschädigte Person darauf keinen Anspruch.
Wichtiger Hinweis: Bitte zeigen Sie keine Straftaten an. Diese liegen in der Zuständigkeit der Polizei. Sollten Sie Zeuge oder Zeugin einer Straftat werden, informieren Sie bitte sofort die Polizei.