Sperrmüll: Abholung anmelden
Sie können die Abholung von Sperrmüll aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR
Lindenstr. 30
19288
Ludwigslust, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Hinweis nach Art. 13 DSGVO
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Kontakt
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Container - Aufstellen im öffentlichen Raum
- Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis
Erklärung: Sofern der Container auf einer öffentlichen Verkehrsfläche bzw. auf öffentlichem Grund aufgestellt werden soll, benötigen Sie hierfür eine Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis. Die Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis erteilt in der Regel die zuständige Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie können uns die Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis während der Online-Antragstellung direkt hochladen. Alternativ können Sie uns rechtzeitig eine Kopie per E-Mail übermitteln.
Voraussetzungen
Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Kosten
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der gegebenenfalls fälligen Gebühr für die Entsorgung von Sperrmüll wird vom Landkreistag oder dem Stadtparlament durch Satzungen beschlossen (Abfallgebührensatzung).
Gebühr:
- Container bis 10 m³ = 115,22 €
- Container von 12 m³ - 30m ³ = 125,58 €
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
- die Abfallgebühren und den
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb im Landkreis Ludwigslust-Parchim, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, hat die Möglichkeit zweimal im Jahr kostenfrei eine Sperrmüllabholung anzumelden.
Darüber hinaus wird bei Bedarf z.B. für Haushaltsauflösungen oder Umzüge die Möglichkeit angeboten, einen Container für Sperrmüll, Haushalts- und Elektro-Schrott zu bestellen. Für die Gestellung des Containers wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Der Sperrmüllcontainer ist selbst zu befüllen.
Der Container darf mit folgenden Abfällen gefüllt werden:
- Schränke, Regale, Sofas, Tische, Stühle, Sessel, Beten, Matratzen, Gartenmöbel…
- Teppiche, PVC- u. textile Fußbodenbeläge
- Lampen, Spiegel, Bilderrahmen, Innenrollos, Bügelbretter, Federbetten…
- Kinderwagen, sperriges Kinderspielzeug, sperrige Kunststoffbehälter, Regentonne…
- Gasherd, Grill, Wäscheständer, Metallregal, Eimer, Fahrradrahmen, Kochtöpfe, Schubkarre, Rasenmäher, Werkzeuge und Gartengeräte aus Metall…
- Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Elektroherde und Backöfen, Fernseher, Radio, Computer, Laptop, Telefon, Staubsauger, Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Bügeleisen…
Bitte beachten Sie, dass Kühlgeräte, Waschmaschinen, Haushalts- und Elektronikschrott zuletzt in den Container verbracht werden, damit diese Gegenstände später heraus sortiert werden können.
Der Container darf mit folgenden Abfällen n i c h t befüllt werden:
- Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcke und Kartons verpackt, Bau- und Renovierungsabfälle: z.B. Steine, Ziegel, Holz, Holzgebälk, Bauabfälle, Türen und Türrahmen, Fenster und Fensterrahmen, Deckentäfelung, Styropor-Platten, Paneele, Laminat , Vinyl-Boden und Parkett, Dusch- u. Badewannen, Wasch- u. WC-Becken, Dachrinnen, Zäune und Pergola, Teichfolien u.-wannen, Tierställe, Gartenhäuschen, Tapeten, Abdeckfolien…
- Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen
- Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter
- Hausmüll, Alttextilien, Geschirr
- kompostierbare Abfälle
- schadstoffhaltige Abfälle
- Lithium-Batterien/Akkus bzw. Elektroaltgeräte die Lithium-Batterien/Akkus enthalten.
- Leuchtstoffröhren
Rechtsgrundlagen
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Spezieller Hinweis für Ludwigslust-Parchim
Die Satzung finden Sie auf der Seite der Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim AöR