Straßenausbaubeiträge / Erschließungsbeiträge / Kanalanschlussbeiträge erheben

Ausgewähltes Gebiet: Fleischervorstadt

Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge und Kanalausbaubeiträge können auf anliegende Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Ihre zuständige Stelle

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
60.1 Bauverwaltung

Stadthaus Markt 15
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach3153
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3834 8536-4151
Fax: +49 3834 8536-4184

Mitarbeiter

Frau Heike Lüdemann
Telefon: +49 3834 8536-4155
Fax: +49 3834 8536-4153
Position: Abteilungsleitung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten mit Termin:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten ohne Termin:

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Parkplätze

Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig

Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig

Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei

Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

Herstellungskosten, die nicht durch Dritte gedeckt sind, müssen auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt (bei Herstellung, Ausbau von Straßen u. leitungsgebundenen Anlagen und Ausbau von Anlagen, der vor 2018 begonnen wurde) werden.