Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Gebäuden erhöht steuerlich abschreiben

Ausgewähltes Gebiet: Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Wenn Sie als Eigentümer Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Gebäuden durchgeführt haben, dann können Sie diese möglicherweise erhöht steuerlich abschreiben. 

Ihre zuständige Stelle

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
02.1 Stadtsanierung

Markt 15
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach31 53
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3834 8536-1211
Fax: +49 3834 8536-1202

Mitarbeiter

Frau Beate Schinkel
Telefon: +49 3834 8536-1211
Fax: +49 3834 8536-1202
Position: Leiterin

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig

Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig

Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei

Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

  • durch die Maßnahmen werden Missstände beseitigt und/oder Mängel behoben;
  • die Maßnahmen entsprechen den Zielen und Zwecken der Sanierung;
  • die Maßnahmen werden aufgrund einer vor Baubeginn mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald abgeschlossenen Vereinbarung durchgeführt;
  • die Arbeiten sind entsprechend der Sanierungs- und Gestaltungssatzung auszuführen,  wobei sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Überwachung und Nachprüfung dieser Maßnahmen vorbehält  
  • nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die entstandenen Kosten durch die Originalrechnungen und Bankauszüge zu belegen

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

Der Eigentümer reicht bei der Stabsstelle Stadtsanierung einen formlosen Antrag auf steuerliche Abschreibung gemäß § 7 h EStG ein. Der Antrag sollte eine Beschreibung der auszuführenden Bauarbeiten und eine grobe Kostenschätzung enthalten.

Vor Beginn der Baumaßnahme muss eine Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten zum betreffenden Gebäude zwischen dem Eigentümer und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterzeichnet werden. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach § 7 h EStG.

Nach Abschluss der Baumaßnahme stellt die Stabsstelle Stadtsanierung auf einen Antrag des Eigentümers eine gebührenpflichtige Bescheinigung gemäß § 7 h EStG aus, mit der die Höhe der abschreibungsfähigen Kosten festgesetzt wird. Diese Bescheinigung muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, das dann über die steuerliche Zuordnung entscheidet.

Nachweis der entstandenen Kosten

Der Eigentümer hat der Stabsstelle Stadtsanierung eine Aufstellung über die tatsächlich entstandenen Kosten zu übergeben und geeignete Nachweise über die Gesamtkosten (Rechnungs- und Zahlungsbelege etc., übersichtlich sortiert nach Gewerken) vorzulegen. Spätestens mit der Übergabe der Unterlagen ist der Stabsstelle Stadtsanierung mitzuteilen, ob und in welcher Höhe dem Eigentümer Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z. B. aus Städtebauförderung) gewährt wurden.

Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen können und keine Haftung für den Eintritt bestimmter steuerlicher Auswirkungen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

In den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten „Innenstadt und Fleischervorstadt“ und Wieck „Ortskern“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald besteht für Eigentümer die Möglichkeit, Bau- und Planungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Gebäuden erhöht steuerlich abzuschreiben.

Abschreibungsmöglichkeiten

Die Kosten können wie folgt abgeschrieben werden:

vermietet oder                                                          zu eigenen Wohnzwecken genutzt
betrieblich genutzt                                                    oder ungenutzt

§ 7 h EStG                                                                § 10 f EStG
Abschreibung über 12 Jahre                                   10 Jahre lang Abzug 9 v.H.
8 Jahre 9 v.H.
4 Jahre 7 v.H.