Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Teterow, Bergringstadt

Das Einrichten eines mobilen Halteverbots für Ihren Umzug muss genehmigt werden.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Teterow
verkehrsrechtliche Angelegenheiten

Marktplatz 1-3
17166 Teterow, Bergringstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03996 1278-52
Fax: 03996 1278-78

Mitarbeiter

Herr D. Nawotke
Telefon: 03996 1278-53
Fax: 03996 1278-78
Frau M. Krause
Telefon: 03996 1278-53
Fax: 03996 1278-78
Herr F. Regge
Telefon: 03996 1278-53
Fax: 03996 1278-78
Frau G. Wolter
Telefon: 03996 1278-52
Fax: 03996 1278-78

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt)

Mittwoch geschlossen 

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und  Ordnungsangelegenheiten)
 

Parkplätze

Kurzparkstände mit Parkscheibenpflicht (30 Min. Mo - Fr 06:00 bis 18:00 Uhr) Marktplatz Giebelseite des Rathauses gegenüber der Apotheke
Anzahl: 5
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.

Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.    

§ 45 Abs. 1 StVO