Befreiung vom Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung beantragen
Im Einzelfall können Sie vom Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung zum Nachweis der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreit werden.
Ihre zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Graf-Schack-Allee 12
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
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Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
QDIS – Unternehmensberatung für Datenschutz und Informationssicherheit: Marco Kunz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
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Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises
- Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Alternativ können Sie anderweitig nachweisen, dass Sie zur Ausübung eines Handwerks qualifiziert sind.
- Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich, erfragen Sie bitte genaueres bei der Kammer, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten.
Kosten
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe setzen die Kammern selbst fest.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer handwerklichen oder technischen Ausbildung schriftlich bei einer IHK oder HWK. Da die Befreiung sehr stark von Ihren persönlichen Voraussetzungen abhängt, sollten Sie sich vorher von der Kammer beraten lassen.
- Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen auch ohne Berufsabschluss erfüllen.
- Sie erhalten eine Bescheinigung über die Befreiung von der handwerklichen oder technischen Ausbildung.
Nun können Sie die Sachkundeprüfung ablegen und nach Bestehen Arbeiten an Klimaanlagen der entsprechenden Kategorie vornehmen.
Die Kammer kann Ihnen nun die Sachkunde auf Grundlage der von ihr erteilten Befreiung bescheinigen, sofern Sie die in § 5 (2) Nr. 1 genannte Fortbildungsveranstaltung besucht haben.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Um an technischen Einrichtungen, die ozonschädigende Stoffe verwenden, zu arbeiten, müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen.
Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.
Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung in bestimmten Kategorien müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK beziehungsweise HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben. Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK.
Die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung ist ein sehr stark vom Einzelfall abhängiges Verfahren, deswegen sollten Sie sich vor Antragstellung bei der IHK oder HWK über Ihre Möglichkeiten informieren.