Ihre zuständige Stelle
Landkreis Rostock - Sachgebiet Wasser und Boden
18264
Güstrow, Barlachstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach1455
18264
Güstrow, Barlachstadt
Adresse
Am Wall 3 - 5
18273
Güstrow, Barlachstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Art und Form der Unterlagen werden durch die jeweils zuständige Behörde festgelegt
- Beizubringen sind u. a.:
- Hydrogeologisches Gutachten
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Voraussetzungen
Durch den Erdaufschluss oder die Bohrung darf keine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit eintreten oder zu besorgen sein. Die Wasserbehörde kann Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers anordnen (Auflagen). Andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen erfüllt werden.
Verfahrensablauf
Sollten Sie eine Bohrung oder einen Erdaufschluss planen, die in das Grundwasser eindringt, sind folgende Verfahrensschritte notwendig:
- Recherche der lokal zuständigen unteren Wasserbehörde
- Abfrage bei der zuständigen Wasserbehörde über einzureichende Unterlagen bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis
- Bohranzeige (siehe Anzeige Erdaufschluss)
- Einreichen eines Antrages auf wasserrechtliche Erlaubnis mit den zuvor abgesprochenen Unterlagen
- Abwarten des entsprechenden Bescheides über die wasserrechtliche Erlaubnis
- Realisierung des Projektes
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.