Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

Ausgewähltes Gebiet: Boizenburg-Land

Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er dort gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

Ihre zuständige Stelle

Amt Boizenburg-Land
Einwohnermeldewesen

Fritz-Reuter-Straße 3
19258 Boizenburg/Elbe, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038847 385-0
Fax: 038847 385-40
WWW: Homepage

Mitarbeiter

Frau Karin Dührkop
Telefon: 038847 385-38
Fax: 038847 385-40
Position: Sachbearbeiterin
Frau Anja Dietz
Telefon: 038847 385-34
Fax: 038847 385-40
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 

Freitag 09:00 - 11:00 Uhr 

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • biometrisches Passbild im Passformat 45 x 35 mm
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Kinderreisepasses)

Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
 

Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

Es fallen Kosten für einen Kinderreisepass in Höhe von 26,00 EUR an.

Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.

Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, ein neuer Kinderreisepass oder ein Reisepass ausgestellt werden.

Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Kinderreisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
 

Gültigkeit

  • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
  • Kinderreisepass: bis zu ein Jahr
  • vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr