Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

Ausgewähltes Gebiet: Neverin

Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er dort gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

Ihre zuständige Stelle

Amt Neverin
Bürgerservice

Dorfstraße 36
17039 Neverin

Zentraler Kontakt

Telefon: 039608 2510
Fax: 039608 25126

Mitarbeiter

Frau Tina Greeck
Telefon: 039608 25127
Fax: 039608 25126
Position: Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Mo: geschlossen
Di:  08:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:30 Uhr
Mi:  08:00 bis 12:00 Uhr
Do: 08:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:30 Uhr
Fr:  geschlossen

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • biometrisches Passbild im Passformat 45 x 35 mm
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Kinderreisepasses)

Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
 

Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

Es fallen Kosten für einen Kinderreisepass in Höhe von 26,00 EUR an.

Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.

Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, ein neuer Kinderreisepass oder ein Reisepass ausgestellt werden.

Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Kinderreisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
 

Gültigkeit

  • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
  • Kinderreisepass: bis zu ein Jahr
  • vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr