Grabstätte: Übertragung des Nutzungsrechtes beantragen
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Ihre zuständige Stelle
Amt Crivitz - 40.00 Tiefbau / Beiträge / Grün
Amtsstraße 5
19089
Crivitz, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.
Rechtsgrundlagen
- Kommunale Friedhofssatzung
- Kommunale Friedhofsgebührensatzung