Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.
Ihre zuständige Stelle
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen - Sachgebiet Friedhofsverwaltung
Am Westfriedhof 2
18059
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
(tel. Terminvereinbarung möglich)
Ab dem 29.07.2024 ist die Friedhofsverwaltung auf dem Neuen Friedhof Rostock für den Besucherverkehr geöffnet. Anfragen können jederzeit per E-Mail an friedhofsverwaltung@rostock.de übermittelt werden.
Parkplätze
vor dem Haus Westfriedhof Rostock
Anzahl:
Kostenfrei
vor dem Standort Neuer Friedhof Rostock
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
vor dem Standort Neuer Friedhof Rostock
Anzahl:
Kostenfrei
vor dem Haus Westfriedhof Rostock
Anzahl:
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Standort Neuer Friedhof Rostock
Bus:
Linie 28
Straßenbahn:
Linie 6 und 3
Standort Westfriedhof Rostock
Bus:
Linie 28
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin -
Behördlicher Datenschutz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
Für die Nutzung einer Grabstätte fallen Gebühren entsprechend der kommunalen Friedhofsgebührensatzungen an.
Verfahrensablauf
Das Nutzungsrecht beginnt spätesten mit dem Tag der Beisetzung und endet mit Ablauf der Mindestruhezeit. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen- oder Wahlgrabstätten.
Rechtsgrundlagen
Kommunale Friedhofssatzung
Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:
Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung)
Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Friehofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)
Anlage:
Fristen
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung es zulässt, kann auch ein Nutzungsrecht vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.