Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Dargun, Stadt

Im Zuge der Betreuungsrechtsreform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt am 01.01.2023 das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und die Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV) in Kraft.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Dargun

Platz des Friedens 6
17159 Dargun, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 039959 253-0
Fax: 039959 25353

Mitarbeiter

Herr Sirko Wellnitz
Telefon: 039959 25311
Position: Bürgermeister

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 4
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Bushaltestelle ZOB Dargun
Bus: Linie 401

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Als Berufsbetreuer darf zukünftig nur noch tätig sein, wer erfolgreich das Registrierungsverfahren durchlaufen hat. Unter anderem müssen in dem Verfahren außer der Eignung und der Zuverlässigkeit Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Registrierung ist für alle selbständigen Berufsbetreuer*innen und Vereinsbetreuer*innen erforderlich. Der Registrierungsantrag ist schriftlich bei Ihrer sogenannten Stammbehörde (Wohn- oder ggf. Bürositz) zu stellen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird zum 01.01.2023 das bisherige Betreuungsbehördengesetz (BtBG) durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst.

Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der Betreuungsvereine (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung beruflicher Betreuer zu erwähnen.

Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) konkretisiert. Hier werden Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen Sachkundenachweises, geregelt.

Jede/r Berufsbetreuer/in muss ab 01.01.2023 – 30.06.2023 bei seiner am Arbeitsort/Wohnort zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) einen Registrierungsantrag stellen.

Alle Betreuer/innen nutzen bitte den "Antrag auf Registrierung Betreuungsbehörde". 

Der Antrag (siehe PDF)  wird heruntergeladen, vollständig ausgefüllt und im Anschluss über das digitale Portal datenschutzkonform an das Gesundheitsamt (bitte nicht per Mail senden) durch Sie versandt.


Zum Ausfüllen des Dokumentes empfehlen wir das Programm Adobe Reader. Dieses Programm können Sie unter dem folgenden Link zum kostenlosen Gebrauch herunterladen: https://get2.adobe.com/de/reader

Registrierungsanträge sind in digitaler Form über diese Meldeplattform durchzuführen. (Meldungen, die per E-Mail oder Fax an die Kreisverwaltung gesendet werden, werden nicht akzeptiert.

Es ist das eigens dafür datenschutzkonform eingerichtete Portal zu nutzen.( In Ausnahmefällen ist der Antrag postalisch einzureichen.)