Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Wohnung anmelden
Sie ziehen in eine Wohnung, für die noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Dann müssen Sie diese Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Ihre zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 19:00 Uhr
Di. 07:00 - 19:00 Uhr
Mi. 07:00 - 19:00 Uhr
Do. 07:00 - 19:00 Uhr
Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Keine Angabe
Aufzug vorhanden:
Keine Angabe
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
Voraussetzungen
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Wohnung.
- Sie bewohnen die Wohnung.
- Sie sind in der Wohnung gemeldet beziehungsweise im Mietvertrag genannt.
- Für die Wohnung existiert noch kein Rundfunkbeitragskonto.
- Keine andere Person zahlt für die Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag.
Kosten
Die Anmeldung ist kostenlos.
Verfahrensablauf
Sie können sich online, postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Online:
- Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
- Klicken Sie das Feld "Wohnung anmelden" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF02" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung.
- Geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten und weitere erforderliche Angaben an.
- Zum Beispiel, ob Sie bereits mit einer Wohnung angemeldet sind. Wählen Sie die Option "Ja", öffnet sich ein Eingabefeld, in das Sie Ihre Beitragsnummer eintragen müssen.
- Im folgenden Schritt machen Sie Angaben zur anzumeldenden Wohnung.
- Sie können auch eine Wohnung an einer abweichenden Adresse anmelden.
- Geben Sie den Zeitpunkt der Anmeldung im Format Monat/Jahr an.
- Anschließend bestimmen Sie die Zahlungsweise.
- Wählen Sie den gewünschten Zahlungsrhythmus aus den Vorgaben.
- Geben Sie an, ob Sie per Lastschrift oder Überweisung zahlen möchten.
- Falls Sie "Lastschrift" wählen, öffnen sich weitere Eingabefelder zur Angabe der Kontodaten. In diesem Fall bestätigen Sie, dass Sie den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Einzug ermächtigen.
- Im letzten Schritt bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt.
- Überprüfen Sie die angegebenen Daten und korrigieren Sie diese gegebenenfalls.
- Für eine Korrektur klicken Sie im entsprechenden Abschnitt auf das Auswahlfeld "Korrigieren".
- Nach Eingabe aller Daten müssen Sie bestätigen, dass Sie die Informationen zum Datenschutz gelesen haben.
- Anschließend geben Sie die zufallsgenerierte Zahl ein, die sogenannte Captcha. Diese können Sie auf einem Bild ablesen und bestätigen schließlich Ihre Anmeldung mit einem Klick auf das Auswahlfeld "Anmelden".
- Sie gelangen dann auf eine Übersichtsseite. Dort sind alle von Ihnen eingegebenen Daten zusammengefasst. Sie können die Daten ausdrucken oder im PDF-Format speichern.
Alternativ können Sie die Anmeldung auch postalisch oder telefonisch durchführen.
Postalisch:
- Rufen Sie das Formular zur Anmeldung einer Wohnung auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" im Format PDF auf.
- Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Telefon:
- Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.
In bestimmten Fällen ist auch eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich:
- Wählen Sie dafür auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" das Feld "Befreiung oder Ermäßigung beantragen".
- Folgen Sie Schritt für Schritt den Ausfüllhilfen.
Wenn Sie bereits eine Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet haben, können Sie unter Umständen noch eine weitere Wohnung anmelden:
- Wählen Sie auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" das Feld "Weitere Wohnung anmelden".
- Folgen Sie Schritt für Schritt den Ausfüllhilfen.
In bestimmten Fällen ist auch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für die Nebenwohnung möglich:
- Wählen Sie dafür auf der Internetseite "rundfunkbeitrag.de" das Feld "Nebenwohnung befreien".
- Folgen Sie Schritt für Schritt den Ausfüllhilfen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen.
Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:
- Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, melden Sie die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag an.
- Leben Sie mit mehreren volljährigen Personen in der Wohnung, können Sie selbst entscheiden, wer die Wohnung anmeldet.
- Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, brauchen Sie sich nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Die Wohnung müssen Sie ab dem Beginn des Monats anmelden, in dem Sie die Wohnung beziehen.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.
Befreiung und Anmeldung weiterer Wohnung
In besonderen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung beantragen.
Sie sind bereits mit einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet? Auf dem Online-Portal können Sie auch noch eine weitere Wohnung anmelden, zum Beispiel eine Zweitwohnung, Nebenwohnung oder privat genutzte Ferienwohnung.
Fristen
Sie müssen sich direkt nach Einzug in die Wohnung anmelden.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.