Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Das Wiederfinden des Kinderreisepasses muss gemeldet und dieser der Passbehörde vorlegt werden.
Ihre zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Pasewalk - Amt Uecker-Randow-Tal
Pass- und Meldewesen
Am Markt 12
17301
Pasewalk, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Voraussetzungen
Sie hatten den Kinderreisepass zuvor als verloren gemeldet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wird der Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Kindereisepass muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden.
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.