Kinderreisepass Meldung wegen Fund

Ausgewähltes Gebiet: Uecker-Randow-Tal

Das Wiederfinden des Kinderreisepasses muss gemeldet und dieser der Passbehörde vorlegt werden.

Ihre zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Stadt Pasewalk - Amt Uecker-Randow-Tal
Pass- und Meldewesen

Am Markt 12
17301 Pasewalk, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03973 2510
Fax: 03973 251199

Mitarbeiter

Frau Andrea Butterbrodt
Telefon: 03973 251 170
Fax: 03973 251 199
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Marlies Weißgerber
Telefon: 03973 251 171
Fax: 03973 251 199
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: keine Sprechzeiten

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • wieder gefundener Kinderreisepass

Sie hatten den Kinderreisepass zuvor als verloren gemeldet.

Es fallen keine Gebühren an.

Wird der Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Kindereisepass muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden. 

Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.