Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Das Wiederfinden des Kinderreisepasses muss gemeldet und dieser der Passbehörde vorlegt werden.
Ihre zuständige Stelle
Amt Neverin
Bürgerservice
Dorfstraße 36
17039
Neverin
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo: geschlossen
Di: 08:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:30 Uhr
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr
Do: 08:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:30 Uhr
Fr: geschlossen
Online-Terminvereinbarung
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Voraussetzungen
Sie hatten den Kinderreisepass zuvor als verloren gemeldet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wird der Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Kindereisepass muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden.
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.