Ausbildungsduldung: Verlängerung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Klein Pravtshagen

Wenn Sie im Besitz einer Ausbildungsduldung sind und Ihre Ausbildung nicht im geplanten Zeitraum abgeschlossen werden kann, wird Ihre Ausbildungsduldung für den Verlängerungszeitraum der Berufsausbildung verlängert.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

Rostocker Straße 76
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr M. Saß
Telefon: +49 3841 3040-3235
Fax: +49 3841 3040-83235
Position: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten K-M
Frau O. Bock
Telefon: +49 3841 3040-3243
Fax: +49 3841 3040-83243
Position: Fachassistenz in der Ausländerbehörde
Herr B. Warthun
Telefon: +49 3841 3040-3246
Fax: +49 3841 3040-83246
Position: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten V-Z
Herr M. Ahrens
Telefon: +49 3841 3040-3239
Fax: +49 3841 3040-83239
Position: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten C-J
Frau D. Lenk
Telefon: +49 3841 3040-3230
Fax: +49 3841 3040-83230
Position: Fachgebietsleitung Ausländerangelegenheiten
Herr L. Bastian
Telefon: +49 3841 3040-3240
Fax: +49 3841 3040-83240
Position: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten
Herr D. Schubert
Telefon: +49 3841 3040-7036
Fax: +49 3841 3040-87036
Position: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten A
Herr T. Gierke
Telefon: +49 3841 3040-3234
Fax: +49 3841 3040-83234
Position: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten S, Grundsatzsachbearbeiter, stellvertretende Fachgebietsleitung

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • anerkanntes Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass, Passersatz, amtlicher Ausweis mit Lichtbild, amtliche Dokumente aus dem Herkunftsstaat wie Wehrpass, Führerschein, Konsularkarte, Laissez-Passer, Dienstausweis oder Personenstandsurkunde mit Lichtbild)
  • aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • bei betrieblichen Berufsausbildungen:
    • verlängerter Berufsausbildungsvertrag
    • Nachweis über die Verlängerung des Eintrags des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (zum Beispiel Bestätigung der zuständigen Handwerkskammer über die Eintragung oder den Antrag auf Eintragung)
  • bei einer schulischen Ausbildung: Verlängerter Vertrag der Bildungseinrichtung mit Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  • bei Minderjährigkeit: Zustimmung der Personensorgeberechtigten zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung)
  • Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
  • Sie können Ihre Ausbildung nicht erfolgreich abschließen, möchten diese zur Erreichung des Ausbildungsziels verlängern oder haben Ihre Assistenz und Helferausbildung erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben bereits einen Ausbildungsplatz oder einen solchen in Aussicht.
  • Es handelt sich um eine qualifizierte Berufsausbildung.
  • Ihre Identität ist geklärt oder Sie haben erfolglos, aber nachweisbar alle zumutbaren Maßnahmen zur Klärung Ihrer Identität unternommen.
  • Sie haben keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen und unterstützen diese auch nicht. Sie wurden bisher nicht wegen einer Straftat verurteilt. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Personensorgeberechtigten Ihrem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

Kostenhöhe (fix) Gebühr:

  • 58,00 EUR für die Ausbildungsduldung als Klebeetikett
  • 62,00 EUR für die Ausbildungsduldung mit Trägervordruck

Bemerkung:

Für die Verlängerung der Ausbildungsduldung kann die Ausländerbehörde eine Gebühr erheben. Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel wenn der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert werden kann).

  • Die Verlängerung der Ausbildungsduldung ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer bisherigen Ausbildungsduldung endet.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, wird Ihnen die neue Ausbildungsduldung möglicherweise noch im Termin ausgehändigt. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. In diesem Fall darf die Ausbildung nicht angetreten werden.

Die Ausbildungsduldung wird grundsätzlich für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Ausbildung erteilt. Wenn Sie bereits absehen können, dass Sie Ihre Ausbildung nicht in der geplanten Zeit abschließen können, müssen Sie die Verlängerung der Ausbildungsduldung beantragen.

Eine Verlängerung kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen.

Das Berufsausbildungsverhältnis verlängert sich in der Regel bis zur nächsten Wiederholungsprüfung. Die Verlängerung wird auch im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen. Auf Antrag wird auch die Ausbildungsduldung für den Verlängerungszeitraum der Berufsausbildung verlängert.

Die Verlängerung der Ausbildungsduldung ist darüber hinaus nach dem erfolgreichen Abschluss einer staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Assistenz- oder Helferausbildung für die Zeit der sich anschließenden qualifizierten Berufsausbildung erforderlich.

Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet oder abgebrochen, erlischt die Ausbildungsduldung.

In diesem Fall kommt es darauf an, ob sich seit der Erstbeantragung der Ausbildungsduldung etwas geändert hat (unter anderem, ob die Ausbildungsplatzzusage für die anschließende Ausbildung fortbesteht und es sich weiterhin um einen sogenannten „Mangelberuf“ handelt).

Für die Dauer der Gültigkeit der Ausbildungsduldung dürfen Sie in Deutschland bleiben und können nicht abgeschoben werden.

Die Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Ausbildungsduldung beantragt werden.

Die Gültigkeit der Ausbildungsduldung richtet sich nach der verbleibenden Dauer der Ausbildung.

Die Ausbildungsduldung wird höchstens um ein Jahr verlängert, wenn Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestehen, die Ausbildung verlängert wird und ein Nachweis über den nächsten Prüfungstermin vorliegt.