Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Dargun, Stadt

Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Dargun

Platz des Friedens 6
17159 Dargun, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 039959 253-0
Fax: 039959 25353

Mitarbeiter

Herr Sirko Wellnitz
Telefon: 039959 25311
Position: Bürgermeister

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 4
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Bushaltestelle ZOB Dargun
Bus: Linie 401

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis
  • GGf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
    • Geburtsurkunde
    • Auskunft aus dem Sorgeregister
    • Beschluss des Familiengerichts über da Sorgerecht
  • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
  • Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert
  • Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig. 

Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. 
  • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen. 
  • Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist. 

Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben. 
Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:  

  • Ihr Kind wird therapeutisch und pädagogisch betreut
  • Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld
  • Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen
  • Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. 
  • Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.

Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:

  • die Stärkung des Kindes
  • die Stärkung seiner Eltern 
  • die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung 
  • der Verbleib des Kindes in der Familie