Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.
Ihre zuständige Stelle
Amt Usedom-Süd
Markt 7
17406
Usedom, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
17459 Koserow, Ostseebad
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen.
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.