Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Landhagen

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Landhagen

Theodor-Körner-Straße 36
17498 Neuenkirchen

Zentraler Kontakt

Telefon: 03834 8951-0
Fax: 03834 8951-99

Mitarbeiter

Herr Burgas
Telefon: 03834 8951-10
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Herr Lossau
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

keine

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort