Handwerk: Adressänderung einer Betriebsstätte in der Handwerksrolle mitteilen
Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Ihre zuständige Stelle
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Schwaaner Landstraße 8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Friedrich-Engels-Ring 11
17033
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
Bus:
22, 23
Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
- Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
- Kontaktdaten
- Adresse der Betriebsstätten
Voraussetzungen
Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte
- bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
- und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
Fristen
keine