Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Wittenburg

Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende oder Studierende, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig anmelden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Wittenburg

Molkereistraße 4
19243 Wittenburg, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03883 33-0

Mitarbeiter

Herrn Hartwig Kolthof
Telefon: 038852 33-101
Fax: 038852 33-33
Position: Amtsvorsteher
Funktion: Mitglied der Stadtvertretung

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12.00 Uhr
Achtung: Für berufstätige Pendler stehen wir nach telef. Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte

keine

Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.