Als Deutsche/r ins Wählerverzeichnis eingetragen werden
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Sitzungsdienst / Wahlen
Ostseeallee 20
18225
Kühlungsborn, Stadt Ostseebad
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Parkplätze
Anzahl: 8
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Kosten
keine
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Es enthält Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 37. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Wahlberechtigte auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen (§ 15 Absatz 2 LKWO M-V). Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Fristen
Für Eintragung auf Antrag:
Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.