Wählbarkeitsbescheinigung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Usedom-Nord

Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadt- bzw. Gemeindevertretung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Usedom Nord

Möwenstraße 1
17454 Zinnowitz, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 38377 730
Fax: +49 38377 73199

Mitarbeiter

Frau Kathleen Keil
Telefon: +49 38377 73101
Fax: 038377 73199
Position: Amtsleiterin
Funktion: Fachgebietsleiterin Organisation;Fachgebietsleiterin Schulverwaltung;Ausbildungsleiterin
Herr Martin Müller
Telefon: +49 38377 73140
Fax: +49 38377 73149
Position: Amtsleiter/-in Bauamt
Frau Franziska Nisser
Telefon: +49 38377 73146
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Liegenschaften
Herr Daniel Hunger
Telefon: +49 38377 73143
Fax: 038377 73149
Position: Mitarbeiter Bauleitplannung / Gehölzschutz
Herr Rick Richter
Telefon: +49 38377 73133
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein
Funktion: <p>Ausweis-, Pass- und Meldewesen</p>
Frau Heike Wagner
Telefon: +49 38377 73131
Fax: 038377 73139
Position: Mitarbeiterin Standesamt / Friedhofsangelegenheiten
Frau Christiane Radtke
Telefon: +49 38377 73100
Fax: +49 38377 73199
Position: Sekretärin
Funktion: Sachbearbeiterin Zentrale, Kommunikation
Herr Jörg Behrendt
Telefon: +49 38377 73142
Fax: 038377 73149
Position: Sachbearbeiter Gebäudemanagement;Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau Vivien Kluth
Telefon: +49 38377 73134
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter Feuerwehr/Sport; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde
Frau Kerstin Teske
Telefon: +49 38377 73111
Fax: 038377 73199
Position: Leitende Verwaltungsbeamte
Funktion: Leitende Verwaltungsbeamtin
Frau Manuela Suhm
Telefon: +49 38377 73132
Fax: +49 38377 73139
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeamt; Sachbearbeiter/-in Standesamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten; Standesbeamtin
Herr Wolfgang Gehrke
Telefon: +49 38377 73200
Fax: +49 38377 73199
Position: Amtsvorsteher
Frau Corinna Adrion
Telefon: +49 38377 73141
Fax: 038377 73149
Position: Mitarbeiterin Bauleitplanung / Gehölzschutz
Frau Nicole Ludwig
Telefon: +49 38377 73127
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin Kosten- und Leistungsrechnung, Geschäftsbuchhaltung, Fördermittelabrechnung
Frau Ramona Lachnit
Telefon: +49 38377 73114
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter/-in Personalangelegenheiten
Frau Kerstin Kühne
Telefon: +49 38377 73233
Fax: 038371 232239
Position: Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita
Frau Antje Höfs
Telefon: +49 38377 73144
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Herr Holger Kickhefel
Telefon: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter EDV Schulen
Funktion: Sachbearbeiter EDV Schulen
Frau Franziska Berg
Telefon: +49 38377 73122
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling
Herr Andi Seehase
Telefon: +49 38377 73125
Fax: +49 38377 73129
Position: Amtsleiter/-in Kämmerei
Frau Ruth Beck
Telefon: +49 38377 73234
Fax: 038371 232239
Position: Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein
Funktion: <p>Ausweis-, Pass- und Meldewesen</p>
Her Lars-Odin Nagel
Telefon: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiter/-in IT;Sachbearbeiter Digitalisierung
Funktion: IT-Verantwortlicher;Redakteur (Internet und Infodienste) - Kommunalverwaltung;IT-Sicherheitsbeauftragter
Frau Jaqueline Bergmann
Telefon: +49 38377 73124
Fax: +49 38377 73129
Position: Sachbearbeiter/-in Vollstreckung
Herr Rene Seela
Telefon: +49 38377 73148
Fax: +49 38377 73149
Position: Sachbearbeiter/-in Bauamt
Frau Anja Seela
Telefon: +49 38377 73113
Fax: +49 38377 73199
Position: Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Haushaltsplanung/Controlling
Frau Janine Neumann
Telefon: +49 38377 73121
Fax: +49 38377 73129
Position: Kassenleiter/-in;Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Mahnwesen

Öffnungszeiten

  • Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr - 16.00 Uhr
  • Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Donnerstag 09.00 Uhr  - 12.00 Uhr und  14.00Uhr - 18.00 Uhr
  • Freitag nur mit Terminvereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Schriftliche Vollmacht bei Beantragung durch den Wahlvorschlagsträger oder eine sonstige Person (Schriftformerfordernis).
Die Formularvordrucke sind bei der Kreiswahlleitung bzw. bei der Gemeindewahlleitung erhältlich oder im Internet abrufbar, zum Beispiel unter:

Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag, Seite 2 (Formblatt 4.1.3)
Wahlvorschlag (Einzelbewerbung), Seite 2 (Formblatt 4.2)

  • formloser schriftlicher oder elektronischer Antrag (siehe Antragsformular) bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde oder Meldebehörde
  • Vollmacht der Kandidatin oder des Kandidaten bei Beantragung durch den Wahlvorschlagsträger (Partei oder Wählergruppe) oder eine sonstige bevollmächtigte Person
     
  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union 
  • das 18. Lebensjahr vollendet 
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ständiger Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

keine

Die Kandidatin oder der Kandidat beantragt die Erteilung einer Wählbarkeitsbescheinigung selbst bei der Wahlbehörde oder Meldebehörde ihrer oder seiner alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung oder erteilt hierfür eine schriftliche Vollmacht (an den Wahlvorschlagsträger (Partei oder Wählergruppe) oder eine sonstige Person). 
Die Vollmacht kann mit der Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag „Anlage 4 Formblatt 4.1.3 Seite 2“ Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) oder im Wahlvorschlag der Einzelbewerbung „Anlage 4 Formblatt 4.2 Seite 2“ LKWO M-V erteilt werden. 

Die Beantragung der Wählbarkeitsbescheinigung kann 

  • bei persönlicher Vorsprache,
  • formlos schriftlich,
  • formlos per E-Mail oder 
  • im elektronischen Antragsverfahren (soweit für die jeweilige Stadt/Gemeinde freigeschaltet)

erfolgen. 

Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt die Gemeindebehörde (Wahl- oder Meldebehörde) die Bescheinigung der Wählbarkeit. Wurde die Bescheinigung per E-Mail oder im elektronischen Antragsverfahren beantragt, sendet die Meldebehörde die Bescheinigung an die im Melderegister verzeichnete Adresse der Kandidatin beziehungsweise des Kandidaten. Von dort muss sie dann dem Wahlvorschlag beigefügt werden, bevor dieser bei der Wahlleitung eingereicht wird.

Wählbar zu Kreistagswahlen sowie zu Stadt- bzw. Gemeindevertretungswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nicht wählbar ist, wer aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. Nicht wählbar sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auch dann, wenn sie infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzen.

Einreichung zusammen mit den übrigen Wahlvorschlagsunterlagen bei der Kreiswahlleitung (bei Kreistagswahl) oder bei der Gemeindewahlleitung (bei Gemeindevertretungswahl) bis zum 75. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.