Kommunalwahl: Einsicht in das Wählerverzeichnis gewähren

Ausgewähltes Gebiet: Grabow

Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Grabow

Am Markt 1
19300 Grabow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038756 503-0
Fax: 038756 503-47

Mitarbeiter

Frau Kathleen Bartels
Telefon: 038756 503-14
Fax: 038756 503-47
Position: Bürgermeisterin
Frau Gabriele Gerstberger
Telefon: 038756 503-14
Fax: 038756 503-47
Position: Sekretariat, politische Gremien Stadt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Rosenstraße
Anzahl:
Kostenfrei

Marktplatz
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Marktplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)

keine

Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde, ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

Einsicht kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl gewährt werden.
Der schriftliche Berichtigungsantrag bis zum 16. Tag vor der Wahl bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.