Kommunalwahl: Einsicht in das Wählerverzeichnis gewähren

Ausgewähltes Gebiet: Malchow

Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Malchow

Alter Markt 1
17213 Malchow, Inselstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 039932 88101
Fax: 039932 88199

Mitarbeiter

Herr Wolfgang Holbe
Telefon: 039932 88101
Fax: 039932 88199
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: kein Sprechtag
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)

keine

Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde, ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

Einsicht kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl gewährt werden.
Der schriftliche Berichtigungsantrag bis zum 16. Tag vor der Wahl bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.