Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für Wassermengen, die nicht der öffentlichen Schmutzwasserentsorgung zugeführt werden, beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Schönberger Land

Sie können eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr für Wassermengen beantragen, die zum Beispiel aufgrund der Gartenbewässerung nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Schönberger Land

Am Markt 15
23923 Schönberg, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038828 3300
Fax: 038828 330-175

Öffnungszeiten

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Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet:
- Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Es können Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) erhoben werden.

Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Abwassernetz zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches oder Ähnliches verwendet werden. Die Wassermengen können durch geeichte Gartenwasserzähler ermittelt werden.