Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen
Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des fertig errichteten Gebäudes veranlassen.
Ihre zuständige Stelle
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Manthey
Hinrichsdorf 3
18146
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dr.-Ing. Richard Boerner
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Ulrich Zeh
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise
17309 Pasewalk, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Kai Warnke
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Herbert Weinert
17109 Demmin, Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunnar Weinke
18273 Güstrow, Barlachstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Frank Wagner
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Sc. Tatjana Wagner
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Lothar Walther
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ulbrich
17389 Anklam, Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jan-Christoph Unger
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Oliver Urban
19288 Ludwigslust, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Christopher Sohn
23970 Wismar, Hansestadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Torsten Sy
17039 Zirzow
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Hans-Georg Täger
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Seehase
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M. Sc. Kerstin Siwek
23970 Wismar, Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schönemann
18435 Stralsund, Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Sven Schubert
23936 Grevesmühlen, Stadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp
17309 Jatznick
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Beatrice Pawel
19230 Hagenow, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Reiche
18190 Sanitz
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm
19217 Rehna, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Wilfrid Panke
18565 Vitte
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Arno Mill
18528 Mölln-Medow
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius
18069 Lambrechtshagen
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius
17139 Malchin, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jörg Neiseke
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Gerd Meißner
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Torsten Meißner
19073 Wittenförden
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Lübcke
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Maahs
23968 Gramkow
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andreas Klug
18573 Rambin
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Krawutschke
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lessner
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Änne Lorenz
18147 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Roland Hiltscher
19370 Parchim, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Hans-Gerd Jansen
19294 Neu Kaliß
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andre Jeske
17192 Klink
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Peter Hansch
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Thomas Harnisch
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunther Herrmann
17192 Waren (Müritz), Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Eric Hiltscher
19370 Parchim, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Daniel Golnik
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kai Grünhagen
23923 Schönberg, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Boerner
17207 Röbel/Müritz, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) André Borutta
17034 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Natalia Brim
19075 Pampow
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Annett Frank
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders
17454 Zinnowitz, Ostseebad
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher
19073 Wittenförden
-
Landkreis Rostock - Sachgebiet Vermessungsstelle/ Katasterbenutzung
18209 Bad Doberan, Stadt
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
- Wenn ein Dritter die Gebühren tragen soll: Erklärung zur Kostenübernahme
Voraussetzungen
- Es muss bereits ein Gebäude errichtet worden sein oder der Grundriss eines Gebäudes hat sich verändert.
- Das Gebäude ist nach dem 12.08.1992 errichtet oder im Grundriss verändert worden.
- Es muss sich um eine selbstständig benutzbare, überdachte oder überdeckte bauliche Anlage handeln. Diese kann von Menschen betreten werden und ist geeignet oder dafür bestimmt, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen oder Sachen zu betreiben. Die Anlage muss von einiger Beständigkeit und Bedeutung, ausreichend standfest und fest mit der Bodenfläche verbunden sein.
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Gebäudes. Für ein Einfamilienhaus mit einem Wert bis 300.000,00 EUR fallen beispielsweise 939,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer an.
- Erfolgt nur eine Änderung des Grundrisses, zum Beispiel durch Anbau oder Teilabriss, so wird die Gebühr für die Erfassung des geänderten Gebäudes nach benötigtem Zeitaufwand berechnet.
- Die Gebühr nach Zeitaufwand beträgt jedoch maximal die Höhe der Gebühr, welche für eine erstmalige Einmessung des kompletten Gebäudes fällig wäre. Es fallen im Anschluss an die Gebäudeeinmessung weitere Gebühren für die Übernahme der Ergebnisse der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster an.
- Die Gebühr kann sich reduzieren, wenn die Gebäudeeinmessung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragt wird, der bereits bei der Anfertigung des Lageplans oder der Absteckung des Grundrisses tätig war.
- Es ergeben sich Gebühreneinsparungen, wenn die Gebäudeeinmessung in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer anderen Liegenschaftsvermessung (beispielsweise Grenzfeststellung und Abmarkung) durchgeführt wird.
Verfahrensablauf
Die Einmessung von Gebäuden beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) ein.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder die zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) prüft Ihren Antrag.
- Die Gebäudeeinmessung wird durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder von der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) vorgenommen. Über die Durchführung der örtlichen Vermessungsarbeiten werden Sie vorab informiert.
- Nach Abschluss der Gebäudeeinmessung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Einmessung.
- Zahlen Sie die Gebühren.
- Die Unterlagen der Einmessung werden zur Übernahme ins Liegenschaftskataster der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) übergeben. Diese übersendet Ihnen nach der Übernahme in das Liegenschaftskataster den Auszug aus dem fortgeführten Liegenschaftskataster mit einem entsprechenden Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird Ihr bestehendes oder neu errichtetes Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen beziehungsweise sein Umring aktualisiert. Damit wird die eigentumsrechtliche Einheit von Grundstück und Gebäude rechtssicher erfasst und ergänzt den Eigentumsnachweis des Grundbuchs, der zum Beispiel für Beleihungen und Baufinanzierungen von den Kreditinstituten verlangt wird. Sie selbst können anhand der amtlichen Liegenschaftskarte oder der öffentlich im Internet zugänglichen amtlichen GeoPortale Ihre nachbarschaftsrechtlichen Belange, wie zum Beispiel Abstände zu bestehenden Gebäuden oder geplanten Bauvorhaben, erkennen und gegebenenfalls amtlich prüfen lassen. Die Daten des Liegenschaftskatasters mit den Flurstücksgrenzen und Gebäuden bilden die Grundlage für die Bauleitplanung (zum Beispiel Bebauungspläne der Gemeinden).
Auch bei öffentlichen Planungen werden die Daten des Liegenschaftskatasters herangezogen, wenn es zum Beispiel um den Abstand der Wohnbebauung von bestimmten Vorhaben geht, wie beispielsweise von Straßen und Windenergieanlagen oder Planungen zum Lärmschutz und der Hochwasservorsorge. Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude werden in zahlreiche Geoinformationssysteme übernommen und sind vielfach Grundlage sowohl für moderne Navigationssysteme als auch für Karten, wie zum Beispiel Notfall- und Brandeinsatzkarten von Rettungsdiensten und Feuerwehren. Der Rettungssanitäter erreicht Sie im Notfall in kürzester Zeit. Die Unternehmen der Energie-, Telekommunikations- und Wasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung sowie Post- und Paketzustellung nutzen ebenfalls diese Daten, um ihre Leistungen zu organisieren und Sie zu erreichen. An allen diesen Stellen ist es wichtig, dass die Daten über Grundstücke und Gebäude genau sind und das Vertrauen der Nutzer genießen. Dies gewährleistet das amtliche Liegenschaftskataster, dessen Inhalte von den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) und von den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterämter) erfasst werden. Die Kosten für die Durchführung tragen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer.
Die Gebäudeeinmessungspflicht besteht für alle Gebäude, die seit dem 12.08.1992 errichtet oder im Grundriss verändert worden sind. Als Gebäude zählt dabei jede selbstständig benutzbare, überdachte oder überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und geeignet oder dafür bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen oder Sachen zu betreiben. Die Anlage muss von einiger Beständigkeit und Bedeutung, ausreichend standfest und fest mit der Bodenfläche verbunden sein. Die Pflicht ist nicht personengebunden, sondern gleicht einer öffentlichen Last, die den jeweiligen Eigentümer betrifft. Sie entsteht unabhängig davon, ob die Maßnahme genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Wird das Gebäude aufgrund eines Erbbaurechtes errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte.
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO
Weitere Informationen
- Sobald die Errichtung des Gebäudes erfolgt ist, muss die Einmessung beantragt werden.
- Es entsteht keine Verjährung der Einmessungspflicht.