Genehmigung für Fischerei mit Besteckzeesen beantragen
Fischer, die in den Küstengewässern mit aktiven Fischereimethoden Köderfische für die Langleinenfischerei fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung zur Fischerei mit...
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat LALLF 710
Thierfelderstraße 18
18059
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.
Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb
Kosten
EUR 150,00
Verfahrensablauf
Antragstellung, Prüfung des Antrages, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Fischer, die in den Küstengewässern mit aktiven Fischereimethoden Köderfische für die Langleinenfischerei fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung zur Fischerei mit Besteckzeesen
Fristen
keine