Jagdschein für Falkner beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Vorpommern-Rügen

Wer die Falknerei ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sowie eines gültigen Falknerjagdscheines sein.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03831 115
Fax: +49 3831 357-444001

Öffnungszeiten

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für Erteilung eines Jagdscheines werden folgende Unterlagen benötigt:

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines der zuständigen Unteren Jagdbehörde
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung über die beantragte Laufzeit: Mindestdeckungssumme EUR 50.000 bei Sachschäden, EUR 500.000 bei Personenschäden
  • gegebenenfalls Pacht- oder entgeltlicher Erlaubnisvertrag
  • Erstausstellung: Prüfungszeugnis über die bestandene vereinfachte Jägerprüfung, Bescheinigung „Kundige Person“, Lichtbild
  • Neuausstellung: Jagdschein
  • Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines werden zudem folgende Unterlagen benötigt:
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Falknerjagdscheines der zuständigen Unteren Jagdbehörde
  • Erstausstellung: Prüfungszeugnis über die bestandene Falknerprüfung, Lichtbild
  • Neuausstellung: Falknerjagdschein

Soweit Sie Anspruch auf eine Gebührenermäßigung haben, ist dies im Antrag zu vermerken und in geeigneter Form nachzuweisen.

Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.

  • Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Falknerjugendjagdschein von der Unteren Jagdbehörde erteilt werden
  • Zuverlässigkeit und körperliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz i. V. m. Waffengesetz (WaffG)
  • bestandene vereinfachte Jägerprüfung
  • bestandene Falknerprüfung
  • Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung
  • gültiger Jagdschein

Die Kosten für die Erteilung des Falknerjagdscheines setzen sich zusammen aus den Jagdscheingebühren gemäß Jagdgebührenverordnung M-V und der Jagdabgabe gemäß Jagdabgabeverordnung M-V.

  • Erteilung eines Jahresjagdscheines für ein, zwei oder drei Jagdjahre: EUR 70,00
  • Erteilung eines Falknerjagdscheines für ein, zwei oder drei Jagdjahre: EUR 40,00
     
  • Erteilung von Falknerjugendjagdscheinen 
    a) für ein Jagdjahr: EUR 10,00
    b) für zwei Jagdjahre: EUR 15,00
     
  • Als Jagdabgabe nach § 16 Abs. 2 und 3 des Landesjagdgesetzes zahlt der Erwerber des
    a) Jagd- einschließlich des Ausländerjagdscheines jährlich EUR 25,50
    b) Falknerjagdscheines jährlich EUR 13,00
    c) Jugendfalknerjagdscheines jährlich EUR 5,00
    d) der Jagdpächter (Einzel-, Mit- oder Unterpächter) EUR 25,50.

Nach der Antragstellung des Jagd- und des Falknerjagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde erfolgt die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung. Nach ca. 3 bis 4 Wochen liegt die Auskunft der zuständigen Behörden vor. Ist die Zuverlässigkeit gegeben, kann unter Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung und Entrichtung der Jagdscheingebühr der Jagdschein sowie der Falknerjagdschein gelöst werden. 

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur vereinfachten Jägerprüfung (ohne Schießprüfung) eine Falknerprüfung bestanden hat. Er muss darin ausreichende Kenntnisse des Haltens, der Pflege und des Abtragens von Beizvögeln, des Greifvogelschutzes sowie der Beizjagd nachweisen. 

Die Erteilung eines Falknerjagdscheines erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag. Voraussetzung für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist die Erteilung des Jagdscheines.

rechtzeitig vor Beginn des neuen Jagdjahres (01.04.)