Auskünfte aus dem Wasserbuch beantragen
Wenn Sie sich über Wasserrechte, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete informieren wollen, können Sie dies im Kartenportal Umwelt des LUNG tun. Wenn Sie genauer in eine Wasserbuchakte einsehen wollen, können Sie dies bei der Wasserbuchstelle des LUNG tun.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Dezernat LUNG 300 - Wassernutzungen, Wasserbuch, Abwasserabgabe, Wasserentnahmeentgelt
Goldberger Straße 12b
18273
Güstrow, Barlachstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 11:30 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten
Keine
Verfahrensablauf
Die Wasserbuchblätter der eingetragenen wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse werden im Kartenportal Umwelt des LUNG veröffentlicht.
Die Einsicht in eine Wasserbuchakte kann formlos bei der Wasserbuchstelle beantragt werden. Bei berechtigtem Interesse können kostenpflichtige Auszüge erstellt werden. Schutzwürdige Interessen Betroffener werden dabei berücksichtigt.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, dann steht Ihnen für das Land M-V das Wasserbuch über das Kartenportal Umwelt des LUNG zur Verfügung. Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich.
Das Wasserbuch ist ein zentrales Register für Wasserrechte, welches wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (Rechte und Pflichten), sowie Umweltinformationen (z.B. Wasserschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete) beinhaltet.
Für die Einsicht in Unterlagen zu einem bestimmten Wasserbuchblatt (z.B. Anträge, Bescheide, Schriftverkehr) kann Ihnen auf Nachfrage die Wasserbuchstelle des LUNG behilflich sein.
Zu jedem Wasserbuchblatt wird in der Wasserbuchstelle eine Wasserbuchakte mit den Antragsunterlagen geführt. In diese Wasserbuchakten kann auf Antrag Einsicht genommen werden.
Fristen
keine