Förderung: Zuwendungen zur Förderung der Kleintierzucht beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Das Land gewährt Zuwendungen zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der Kleintierzuchtverbände mit dem Ziel, die Rassegeflügel- und Rassekaninchenzucht sowie die Bienenzucht und -haltung zu fördern.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat LALLF 620

Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Mitarbeiter

Christian Koll
Telefon: +49 385 588-61620
Position: Dezernatsleitung

Öffnungszeiten

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Parkplätze

Anzahl: 21
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Platz der Jugend
Bus: 39

Thierfelder Straße
Straßenbahn: 3, 6
Regionalbahn: RB 11, RB 12

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Die Angaben auf dem Antrag umfassen Namen und Anschrift, Bankverbindung, Beschreibung der Maßnahme und einen Finanzierungsplan.

Die Zuwendung ist so zu verwenden, dass diese in vollem Umfang den Halterinnen und Haltern von Rassegeflügel und Rassekaninchen, vorrangig denen der als gefährdet eingestuften Rassen, beziehungsweise den Imkerinnen und Imkern zu Gute kommt. Der Gefährdungsstatus von Kaninchen- und Geflügelrassen wird anhand der jeweils aktuellen Roten Liste einheimischer Nutztierrassen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beurteilt.

Es fallen keine Kosten an.

Antragstellung

Die Kleintierzuchtverbände stellen einen schriftlichen Antrag beim LALLF. Dieses prüft den Antrag und entscheidet, ob bewilligt werden kann. Bei einer positiven Entscheidung ergeht ein Zuwendungsbescheid.

Mittelanforderung

Nach Einsendung und erfolgter Prüfung der Mittelanforderung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu erbringen. Dieser besteht aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis und einer Belegliste.

Was wird gefördert?

Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Kleintierzuchtverbände

Zuwendungsfähig sind:

für die Rassekaninchen- und Rassegeflügelzucht

  1. der Landeszüchtertag,
  2. die Nachwuchsförderung, insbesondere über die Jugendarbeit und die Teilnahme an Jugendlagern, 
  3. das Ausstellungswesen über die Teilnahme an Tierschauen (Landesschauen, Fachverbandsschauen, Clubschauen, Kreisschauen, Sonderschauen, Bundesschauen),

für die Bienenzucht und -haltung

  1. die Zuchtbuchführung und Leistungsprüfung sowie
  2. die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Bienenbeleg- und Besamungsstellen durch die Landesimkerverbände.

Wer wird gefördert?

Nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kleintierzucht können Zuwendungsempfänger der Landesverband der Rassegeflügelzüchter M-V e.V., der Landesverband der Rassekaninchenzüchter M-V e.V., der Landesverband der Imker M-V e.V. und der Verband der Buckfastimker Nord Ost e.V. sein.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen:

für die Rassekaninchen- und Rassegeflügelzucht

  1. beim Landeszüchtertag die Ausgaben für 
    1. Informationsmaterialien, 
    2. Reisekosten der Vortragenden nach dem Landesreisekostengesetz sowie 
    3. Honorare der Vortragenden zu Themen gefährdeter Rassen,
  2. bei Jugendlagern und Jugendarbeit für die Teilnehmenden und Betreuenden die Ausgaben für 
    1. An- und Abreise, 
    2. Übernachtung, 
    3. Verpflegung und
    4. Informationsmaterialien,
  3. Sachausgaben für die Tierschauen, wie insbesondere 
    1. Preise und Prämierungen, 
    2. Mieten für Ausstellungsflächen und Ausrüstungen, 
    3. Entgelte für Sachverständige und Preisrichter sowie 
    4. Ausgaben für Betreuung, Futter, Transport und Versicherungen der Tiere,

für die Bienenzucht und -haltung

  1. Sachausgaben für 
    1. Zuchtbuchführung, wie für Zuchtkarten und Stempel,
    2. Leistungsprüfungen von Bienen als Fremdprüfung,
    3. Merkmalsuntersuchungen und 
    4. Körungen,
  2. für die Bewirtschaftung von Bienenbeleg- und Besamungsstellen die Ausgaben für
    1. Techniker der instrumentellen Besamungen, 
    2. Spermapakete, 
    3. Bereitstellung von Drohnenvölkern, 
    4. die Nutzung von Belegstellen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und
    5. Reisekosten des Belegstellenleiters und Züchters nach dem Landesreisekostengesetz sowie
  3. Ausgaben für Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Bienenbeleg- und Besamungsstellen.

Laufzeit der Förderung

vom 01.11.2023 bis zum 30.06.2028

Weitere Informationen

Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bis zum 30. November des Jahres vor Beginn der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde auf den hierfür vorgesehenen Formblättern zu stellen.