Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Neustadt-Glewe

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

Ihre zuständige Stelle

Amt Neustadt-Glewe

Markt 1
19306 Neustadt-Glewe, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038757 500-0
Fax: 038757 500-12

Mitarbeiter

Herr Tappe
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)

Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.