Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Parchim - Zentrale Bußgeldstelle/ Örtliche Verkehrsbehörde
Blutstr. 5
19370
Parchim
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach1549
19365
Parchim, Stadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz, die Datenschutzerklärung sowie ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können. Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten. Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln: ■ zuständige Abteilung Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung. Für die im Zuge einer Antragstellung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/). Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (https://www.datenschutz-mv.de/kontakt).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt
Erforderliche Unterlagen
- Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
- Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.
Voraussetzungen
keine
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:
Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz können Sie Ihren Parkausweis nach Verlust erneut beantragen, wenn
- Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und
- Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde.
Kosten
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:
Ein Bewohnerparkausweis kann Ihnen für die Restlaufzeit gegen eine Verwaltunsgebühr von 10,00 Euro ersetzt werden.
Den Verlust zeigen Sie bitte schriftlich, per E-Mail oder via MV-Serviceportal beim SG Zentrale Bußgeldstelle / örtliche Verkehrsbehörde an.
Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:
In der Stadt Parchim gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:
1. MV-Serviceportal
Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte das MV-Serviceportal:
- Bewohnerparkausweis (neu) beantragen
- Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
- Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust beantragen
- Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt.
2. Antragsstellung per E-Mail an verkehrsbehoerde@parchim.de
Sie sind Bewohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Parchim und begehren eine Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung des Bewohnerparkausweises mit Wechselkennzeichen, so stellen Sie den Antrag vorzugsweise per E-Mail.
Erforderliche Unterlagen: Ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggfs. Nutzungsüberlassungserklärung und Anschreiben mit ausführlicher Begründung für die Mehrkennzeichen (max. 3 in Einzelfällen).
Der Bewohnerparkausweis und der Gebührenbescheid werden Ihnen per Post zugestellt.
3. persönliche Antragsstellung im Stadthaus
Bei Nichtvorhandensein der technischen Möglichkeiten können Sie den Antrag während der Sprechzeiten im Stadthaus stellen.
Der Bewohnerparkausweis kann sofort gegen Zahlung ausgestellt werden.
ACHTUNG: Bei Vorabsprache/Antragsstellung durch eine(n) Dritte(n)/Vertreter/in ist eine Vollmacht und zusätzlich der Personalausweis oder Pass des/der Vertreter(s)/in vorzulegen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:
Fristen
Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.