Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Ueckermünde, Stadt Seebad

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

Ihre zuständige Stelle

Ueckermünde Stadt

Am Rathaus 3
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 039771 2840
Fax: 039771 28499

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 5
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Bahn
Regionalbahn: RE3, RE4, RE5

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)

Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.