Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Usedom-Süd

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

Ihre zuständige Stelle

Amt Usedom-Süd

Markt 7
17406 Usedom, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

17459 Koserow, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038372 750-0
Telefon: 038375 2640
Fax: 038372 75075
Fax: 038375 26444
Bürgeramt

Mitarbeiter

Herr Rene Bergmann
Telefon: 038372 750-10
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Herr René König
Telefon: 038375 26420
Telefon: 038375 2640
Telefon: 038372 7500
Fax: 038375 26444
Position: Amtsvorsteher; Bürgermeister

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)

Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.