Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung der Adress- und Personendaten beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Lubmin

Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Lubmin

Geschwister-Scholl-Weg 15
17509 Lubmin, Seebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038354 350-0
Fax: 038354 22197

Mitarbeiter

Frau Astrid Holzhüter
Telefon: 038354 35020
Fax: 038354 22197
Position: Leitende Verwaltungsbeamtin
Herr Klaus Buchheister
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung

Parkplätze

vorhanden
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.