Förderung der Freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder Weiterwanderung in ein anderes Land über das REAG/GARP Programm beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Kröpelin, Stadt

Besitzen Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft und denken Sie darüber nach, in Ihr Herkunftsland zurückzukehren?  Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Kröpelin

Markt 1
18236 Kröpelin, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038292 851-0
Fax: 038292 85110

Mitarbeiter

Frau Susann Bensler
Telefon: 038292 8510
Fax: 038292 85110
Position: Sekretärin
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Zentrale, Kommunikation</p>
Herr Thomas Gutteck
Telefon: 038292 8510
Fax: 038292 85110
Position: Bürgermeister

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Parkplätze

Markt
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Bahnhof Kröpelin
Regionalbahn: 11

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Zur Erstberatung sind keine Unterlagen erforderlich. Welche Unterlagen im Verlauf der Beratung erforderlich sein werden, erfahren Sie bei Ihrem Beratungstermin.

Für die Beratung gibt es keine besonderen Voraussetzungen. Die Beratung ist z.B. auch dann möglich, wenn Sie noch gar keinen Asylantrag gestellt haben.
Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist einer der folgenden Punkte:

  • Sie befinden sich im Asylverfahren.
  • Der Asylantrag wurde abgelehnt und Sie sind ausreisepflichtig.
  • Sie sind asylberechtigt oder besitzen eine Duldung.

Ihnen wurde der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt.

keine

Zuerst erfolgt die unverbindliche Beratung. Wenn Sie sich dazu entscheiden, in Ihr Heimatland zurückzukehren, folgt die Antragstellung. Wird über den Antrag positiv entschieden, organisieren Sie zusammen mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin die Rückreise und Ankunft in Ihr Heimatland. Nach Ihrer Ankunft bekommen Sie abhängig vom Land und von Ihren persönlichen Bedürfnissen weitere Unterstützung. 

Besitzen Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft und denken Sie darüber nach, in Ihr Herkunftsland zurückzukehren? 

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen und die Rückkehr in Ihr Herkunftsland nicht finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, organisatorische und finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Sie können sich zum Thema freiwillige Rückkehr kostenlos beraten lassen. Die Beratung hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren und verpflichtet Sie zu nichts. So können Sie gut informiert und sicher die beste Entscheidung fällen.
Sie können sich sowohl persönlich bei einer Beratungsstelle als auch online beraten lassen. 

  • Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter dem unten aufgeführten Link. Dabei ist stets die Anwesenheit eines Dolmetschers vorgesehen.
  • Sie können sich auch online beraten lassen. So ist auch eine Beratung direkt in Ihrer Muttersprache möglich. Wählen Sie auf der unten aufgeführten Seite Ihr Herkunftsland aus, um Kontaktinformationen für die Onlineberatung zu bekommen.

Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten, in Ihr Heimatland zurückzukehren, hilft Ihnen Ihr persönlicher Berater/Ihre persönliche Beraterin gerne bei der Organisation und Planung Ihrer Rückreise. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie weitere Geld- und Sachleistungen erhalten (Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten, Starthilfen). In einigen Herkunftsländern gibt es außerdem Reintegrationsprojekte, die Sie abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen vor Ort beim Aufbau einer neuen Existenz unterstützen. Informationen dazu bekommen Sie während der Beratung und auch unter dem unten aufgeführten Link.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung der Freiwilligen Rückkehr.