Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
- Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer oder der Organisation, die die Flächen verwaltet, mit deren Kontaktdaten
- Zustimmung, Erklärung der Unbedenklichkeit der Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) mit deren Kontaktdaten
- Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde mit deren Kontaktdaten, wenn die Fläche in oder nahe an einem Naturschutzgebiet liegt
- Graphische Darstellung (Kartenauszug mit Markierungen) des Geländes, wenn es sich nicht um einen nach § 6 LuftVG genehmigten Flugplatz handelt
Kosten
Gebührenrahmen: EUR 30,00 - EUR 500,00
Die Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Antrag auf eine luftrechtliche Genehmigung nach § 25 LuftVG für Starts und Landungen außerhalb der für ein Luftfahrzeug genehmigten Flugplätze.
Fristen
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.