Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Ihre zuständige Stelle
Amt Güstrow-Land
Haselstraße 4
18273
Güstrow, Barlachstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Bushaltesteller "Am Eicheneck"
Bus:
200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Jede Person, die einen Hund halten möchte ist verpflichtet, ihren Hund in ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden.
Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer. Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Steuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Sie treffen diese Regelungen in ihren Hundesteuersatzungen.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzende Regelungen gelten. Sie müssen dafür einen separaten Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes bei Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde stellen.
Rechtsgrundlagen
örtliche Satzungen