Hundehaltung Anmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Peenetal/Loitz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

Ihre zuständige Stelle

Amt Peenetal/Loitz
Kämmerei

Lange Straße 83
17121 Loitz

Zentraler Kontakt

Telefon: 039998 153-0
Fax: 039998 153-20

Mitarbeiter

Frau Dunja Totzitzki
Telefon: 039998 153-49
Fax: 039998 153-20
Frau Saskia Dietrich
Telefon: 039998 153-49
Fax: 039998 153-20
Funktion: Sachbearbeiter/in Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung;Sachbearbeiterin Steuern, Buchhaltung
Frau Birgit Lorenz
Telefon: 039998 153-45
Fax: 039998 153-20
Funktion: Sachbearbeiter/in Kasse / Vollstreckung
Herr Enrico Vogel
Telefon: 039998 153-43
Fax: 039998 153-20
Position: Amtsleiter/-in Kämmerei
Frau Anke Grade
Telefon: 039998 153-44
Fax: 039998 153-20
Position: Kassenleiter/-in

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

Hinweis:

Oder nach Terminvereinbarung

Parkplätze

Anzahl: 16
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Haltestelle "Steintor"
Bus: Linie 303

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Jede Person, die einen Hund halten möchte ist verpflichtet, ihren Hund in ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer. Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Steuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Sie treffen diese Regelungen in ihren Hundesteuersatzungen.

Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzende Regelungen gelten. Sie müssen dafür einen separaten Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes bei Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde stellen.