Hundehaltung Abmeldung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Ihre zuständige Stelle
Reuterstadt Stavenhagen
Schloß 1
17153
Stavenhagen, Reuterstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Neue Straße 35
17153
Stavenhagen, Reuterstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
- Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
- Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 20
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Meldebestätigung (aktuell)
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.