Kommunale Kulturförderung beantragen
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 02.10 - EU-Förderprogramme/internationale Beziehungen
Carl-Heydemann-Ring 67
18437
Stralsund, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für Amt West-Rügen:
Der Landkreis Vorpommern-Rügen gewährt Zuwendungen für die Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen. Dies erfolgt gemäß § 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Anträge auf kreisliche Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fristen
Spezielle Hinweise für Amt West-Rügen:
Anträge auf kreisliche Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.