Anlagen zur Feuerbestattung Messung einzeln
Sie betreiben ein Krematorium? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen prüfen lassen und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
Ihre zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die zuständigen Immissionsschutzbehörden der Länder.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Emissionsmessbericht
Verfahrensablauf
Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus den Regelungen der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung.
Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen in regelmäßigen Abständen die Emissionen für Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff und Dioxine und Furane durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer anerkannten Sachverständigenstelle prüfen zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.
Fristen
Einzelmessungen sind frühestens drei Monate spätestens sechse Monate nach der Inbetriebnahme durch einen anerkannten Sachverständigen durchführen zu lassen.
Der Messbericht ist innerhalb von drei Monaten nach Durchführung der Messung vorzulegen.