Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Tessin

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Tessin

Alter Markt 1
18195 Tessin, Blumenstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038205 781-0
Fax: 038205 78150

Mitarbeiter

Herr Benno Bredemeier
Telefon: 038205 781-0
Fax: 038205 78150
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • bisheriger Bewohnerparkausweis
  • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.