Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen von Betriebsbereichen anzeigen
Vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs oder wenn Ihr Betriebsbereich störfallrelevant geändert werden soll, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Ihre zuständige Stelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung STALUMS 5
Neustrelitzer Straße 120
17033
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben aufweisen:
- Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs,
- eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers,
- Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls von der unter Nummer 1 genannten Person abweichend,
- ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen,
- Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe,
- Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs,
- Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können, einschließlich, soweit verfügbar, Einzelheiten zu
- benachbarten Betriebsbereichen
- anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, und
- Bereichen und Entwicklungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte oder bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern könne
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Als Betreiber eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung sind Sie verpflichtet, mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung die in § 7 der Störfall-Verordnung aufgeführten Angaben bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Einer gesonderten Anzeige bedarf es nicht, soweit Sie die Angaben der zuständigen Behörde im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben.
Fristen
Die Anzeige ist mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung bei der zuständigen Behörde vorzulegen.