Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Kröpelin, Stadt

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Kröpelin

Markt 1
18236 Kröpelin, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038292 851-0
Fax: 038292 85110

Mitarbeiter

Frau Susann Bensler
Telefon: 038292 8510
Fax: 038292 85110
Position: Sekretärin
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Zentrale, Kommunikation</p>
Herr Thomas Gutteck
Telefon: 038292 8510
Fax: 038292 85110
Position: Bürgermeister

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Parkplätze

Markt
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Bahnhof Kröpelin
Regionalbahn: 11

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
  • geistige und körperliche Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.