Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Usedom-Süd

Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Usedom-Süd

Markt 7
17406 Usedom, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

17459 Koserow, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038372 750-0
Telefon: 038375 2640
Fax: 038372 75075
Fax: 038375 26444
Bürgeramt

Mitarbeiter

Herr Rene Bergmann
Telefon: 038372 750-10
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Herr René König
Telefon: 038375 26420
Telefon: 038375 2640
Telefon: 038372 7500
Fax: 038375 26444
Position: Amtsvorsteher; Bürgermeister

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

formloser Antrag im Original, der

  • Familiennamen,
  • die Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • die genaue Anschrift enthalten muss;
  • der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
    • Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
    • Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
    • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
    • als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
    • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

keine

Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:

  • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
  • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl