Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Krakow am See

Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Ihre zuständige Stelle

Amt Krakow am See

Markt 2
18292 Krakow am See, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038457 304-32
Fax: 038457 304-10

Mitarbeiter

Frau Stephanie Möller
Telefon: 038457 304-23
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Anne Fischer
Telefon: 038457 304-34
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Anne-Katrin Kapust
Telefon: 038457 304-57
Fax: 038457 304-60
Position: Sachbearbeiterin
Frau Annette Taron
Telefon: 038457 304-57
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Sabrina Fröhling
Telefon: 038457 304-25
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Sabrina Nehls
Telefon: 038457 304-17
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Ingrid Schwanke
Telefon: 038457 304-21
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Steffen Oesterreich
Telefon: 038457 304-30
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Mandy Stochaj
Telefon: 038457 304-26
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Odette Reinhardt
Telefon: 038457 304-22
Position: Sachbearbeiter/in
Funktion: Standesbeamtin; Stellv. Leiter/-in
Frau Arite Nowak
Telefon: 038457 304-14
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Jana Schmidt
Telefon: 038457 304-20
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Gudrun Odebrecht
Telefon: 038457 304-14
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Sven Hoffmann
Telefon: 038457 304-71
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Jens Rodenstein
Telefon: 038457 304-24
Mobiltelefon: 0162 6030194
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Doreen Ihde
Telefon: 038457 304-53
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Steffi Lucht
Telefon: 038457 304-29
Position: Fachbereichsleiter/-in
Funktion: 1. stellv. LVB
Frau Andrea Such
Telefon: 038457 304-31
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Carsten Bast
Telefon: 038457 304-27
Position: Fachbereichsleiter/-in
Frau Ramona Lehsten
Telefon: 038457 304-33
Position: Sachbearbeiter/in
Funktion: Stellv. Leiterin
Frau Astrid Rohde
Telefon: 038457 304-19
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Andrea Wächtler
Telefon: 038457 304-53
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Andrea Ritter
Telefon: 038457 304-16
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Dagmar Lehsten
Telefon: 038457 304-32
Fax: 038457 304-10
Position: Leitende Verwaltungsbeamtin
Herr Jacob Lerchenfeld
Telefon: 038457 304-24
Mobiltelefon: 0162 6030209
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Sprechzeiten in Krakow am See:

Montag geschlossen

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten in Lalendorf:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Antrag nach Anlage 2A Europawahlordnung

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag:

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • bei vorherigen Europawahlen im Wählerverzeichnis eingetragen waren.

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen,
wenn Sie am Wahltag:

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • mindestens seit 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
  • einen Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge besitzen oder
  • als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
  • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

keine

Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger können Sie sich folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:

  • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2A der Europawahlordnung bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
  • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.
In den übrigen Fällen müssen Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl